Mitglied werden
Satzung des Vereins „ Kreativwerkstatt“
(Auszug)
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Kreativwerkstatt“.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau.
§ 2 Eintragung in das Vereinsregister
(1) Der Verein soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
§ 3 Geschäftsjahr
(1) Als Geschäftsjahr gilt aus organisatorischen Gründen der 1.11. bis zum 31.10. des
Folgejahres.
§ 4 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die Vorbereitung und Durchführung von attraktiven Kreativmessen für
Hobbykünstler*innen, auch mit Werkstattcharakter.
(2) Der Verein gibt Hobbykünstler*innen die Möglichkeit, sich einem kunstinteressierten
Publikum zu präsentieren. Gleichzeitig vermittelt er Einblicke in die vielen Möglichkeiten der
Bildenden Kunst als Hobby für kreative Menschen und gibt Anregungen für eine sinnvolle
Freizeitbeschäftigung.
(3) Mit ihren Veranstaltungen unterstützt die Kreativwerkstatt auch den Förderverein der
Wasserburg Roßlau und leistet einen Beitrag zum vielfältigen Veranstaltungsangebot der
Stadt.
§ 5 Vereinstätigkeit
(1) Der Satzungszweck wird durch die Mitglieder verwirklicht.
(2) Gäste an den Veranstaltungen sind zugelassen, soweit sie durch ihre Mitwirkung den
Vereinszweck erfüllen. Sie bewerben sich bis spätestens 8 Wochen vor der geplanten
Veranstaltung beim Vorstand mit den Kerndaten zu ihrer Person und zu den angebotenen
Produkten (bis zu drei Produktfotos bitte beifügen). Der Vorstand entscheidet über die
Teilnahme.
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied im Verein kann jede/r werden, die/der den Zweck des Vereins unterstützten
möchte. Hierzu wird eine Beitrittserklärung schriftlich abgegeben.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Gegen eine Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in
die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7.11.2021
Beitragsordnung
( Auszug)
§1 Mitgliedsbeitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Gründungsjahr 2022 jährlich 25 € /50 € je nach
Mitwirkung an einer oder zwei Veranstaltungen im Jahr und wird bar bezahlt.
(2) Bei einer Erhöhung der notwendigen finanziellen Aufwendungen für die geplanten
Veranstaltungen beschließt die Mitgliederversammlung eine Änderung der Höhe der
Beiträge.
§ 2 Gastbeitrag
(1) Durch den Vorstand bestätigte Gastaussteller zahlen pro Veranstaltung im
Gründungsjahr 2022 einen Beitrag von 50,00 € in bar.
(2) Bei einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge liegt der finanzielle Beitrag der Gäste
jeweils 50% über dem Mitgliedsbeitrag.
§ 3 Arbeitsleistungen
(1) Die Mitglieder beteiligen sich an den geplanten Arbeitseinsätzen zur
Vorbereitung der Innenräume und Außenanlagen auf die Veranstaltungen.
(2) Die Mitglieder und ihre Gäste bereiten ihre eigenen Standflächen vor, möblieren und
dekorieren.
(3) Die Mitglieder arbeiten in den speziellen Teams zur Werbung für die Veranstaltungen
und zur Dekoration der Außenflächen mit oder leisten Vor- und Zuarbeiten.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 7.11.2021